Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Circa 60 Organisationen sind Mitglied in Oberfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberfranken
Leibnizstraße 6
95447 Bayreuth
Tel.: 0921 | 9900873 - 30
Fax: 0921 | 9900873 - 43
oberfranken(at)paritaet-bayern.de
Gemäß der Infektionsschutzverordnungen haben die Gäste von Tagespflegeeinrichtungen einen Mindestabstand von 1,5 m zueinander einzuhalten. Aufgrund der einzuhaltenden Abstände können in der Regel nur ca. 50 bis 60 % der verfügbaren Tagespflegeplätze in den Einrichtungen belegt werden. Bei solitär betriebenen Tagespflegeeinrichtungen handelt es sich in der Regel um kleine Einrichtungen. Mindereinnahmen stellen daher gerade für diese Einrichtungsart eine besonders große Härte dar. Die Staatsregierung hat am 10. November 2020 beschlossen, für solitär betriebene Tagespflegeeinrichtungen einen Ausgleich zu gewähren, wenn diese coronabedingte Mindereinnahmen bei der Umlage der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nachweisen. Zweck der Leistung ist es, den Fortbestand dieser – für die Stärkung der häuslichen Pflege – besonders wichtigen Einrichtungsart auch während der Corona-Pandemie sicherzustellen.
Die Einrichtungen erhalten für jeden aufgrund der Abstandsregelung coronabedingt durchschnittlich nicht belegbaren Platz pro Tag bis zu 90 % des Betrages, der auf die Tagespflegegäste umgelegt wird. Maßgeblich ist der Vergleichszeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019.
Anträge sind bis spätestens 30. September 2021 beim Landesamt für Pflege zu stellen.
Entsprechende Vordrucke werden zu gegebener Zeit im Internetauftritt des Landesamts zur Verfügung gestellt: https://www.stmgp.bayern.de/lfp/
Förderrichtlinie: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/775/baymbl-2020-775.pdf
Quelle: Bayerisches Ministerialblatt
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
Der Paritätische ist ein starker Partner für die Soziale Arbeit in Bayern: 800 Organisationen sind Mitglied im Verband.