Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Angebot

  • Information und Beratung der Mitglieds- und Unterorganisationen in Oberfranken zu den Veränderungen auf Grund des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
  • Beratung und Schulung zum ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit)
  • Begleitung der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auf Bezirksebene

Zielgruppe

Die Fachberatungsstelle richtet sich an alle Mitgliedsorganisationen und Unterorganisationen in Oberfranken, die von der Umstellung im Rahmen der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes betroffen sind. Durch die Beratung werden die Einrichtungen und ihre Mitarbeiter*innen für die Veränderungen sensibilisiert und zur Umsetzung der neuen Anforderungen befähigt.

Aufgabenbereich

Das neue BTHG dient der Umsetzung der seit 2009 gültigen UN-Behindertenkonvention und stellt einen kompletten Systemwechsel in der Behindertenhilfe dar. Der Paradigmenwechsel weg von einer defizitorientierten Fürsorgepflicht, hin zu einem System der ressourcenorientierten Teilhabebewertung ist eine große Herausforderung für alle Akteure in diesem Bereich. Der Paritätische setzt sich als Wohlfahrtsverband unter anderem für die Belange von Menschen mit Behinderung ein. Vor allem der Begleitung der Entwicklung eines neuen Bedarfsermittlungsinstrumentes, angelehnt an die ICF, sowie die Entwicklung von Schulungen hierzu und die Übersetzung in die einzelnen Fachbereiche, kommt in der Umsetzung des BTHG eine besondere Bedeutung zu. Die angeschlossenen Einrichtungen bei diesen Veränderungen zu beraten ist, neben der Begleitung dieses Prozesses auf politischer Ebene, ein Hauptziel  der Fachberatung zum BTHG.

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Teilhabe und Angebot

Haben Sie Fragen zu Teilhabe?

Wir helfen Ihnen gerne.

In unserer Fach-Beratung-Stelle.

Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen.
Das heißt:
Menschen mit Behinderung sollen so leben können,
wie Menschen ohne Behinderungen.
Sie sollen mehr selbst bestimmen können.
Zum Beispiel:

  • Wo sie wohnen möchten.
  • Wo sie arbeiten gehen wollen.

Das steht auch in der UN-Behindertenrechts-Konvention.
UN ist die englische Abkürzung für Vereinte Nationen.
Die UN ist ein Zusammenschluss von sehr vielen Ländern auf der Welt.

Diese Länder machen manchmal Verträge miteinander.
So einen Vertrag nennt man: Konvention.
Man spricht es so aus: Kon-wen-zion.
Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist also ein Vertrag.
In diesem Vertrag stehen die Rechte für Menschen mit Behinderung.

Die Behindertenrechts-Konvention ist die Grundlage für
das Bundes-Teilhabe-Gesetz

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es etwas Neues in einem wichtigen Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Bundes-Teilhabe-Gesetz

Die Abkürzung ist: BTHG.
Im Bundes-Teilhabe-Gesetz geht es darum:
Es soll nur dann über Menschen mit Behinderungen entschieden werden:
wenn sie dabei sind.
Durch das Gesetz ändert sich viel für Menschen mit Behinderung.

Wir beraten Sie auch zu ICF.
ICF ist die englische Abkürzung für:
Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit.
Was ist ICF?
Die ICF ist eine Liste.
In der ICF steht zum Beispiel:

  • welche Förderung jemand braucht.
  • wie viel Hilfe jemand braucht.

Sie ist ein Hilfsmittel.


Wie geht das?
In der ICF steht:

  • Wie jemand ist.
    Zum Beispiel:
    Manchen Menschen fällt es nicht leicht auf andere Menschen zuzugehen.
    Für andere Menschen ist es leichter.
    Das nennt man Persönlichkeit.
  • Wie die Umwelt ist.
    Die Umwelt ist zum Beispiel:
    • Das Zuhause
    • Die Familie
    • Die Arbeit
    • Die Schule
  • Wie ein Körper ist.
  • Wie die Körper-Funktionen sind:
    Wie kann jemand:
    • hören?
    • sehen?
    • sich bewegen?
    und wie ist die Atmung von jemandem?
  • die Teilhabe
    Wie lebt jemand?

Das Ziel von ICF ist:
Jeder Mensch soll gerecht behandelt werden.
Herauszufinden:

  • welche Unterstützung jemand braucht.
  • wie viel Pflege jemand wirklich braucht.
  • wie viel Hilfe jemand im Alltag braucht.

Wer hat die Seiten in Leichter Sprache gemacht?
Büro für Leichte Sprache
Regens Wagner Offene Hilfen im Landkreis Lichtenfels
Übersetzerin: K. Fugmann
PrüferInnen: I. Gleißner, D. Beetz, M. Götze, A. Schmidt

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