Fachinformation
16.09.2025 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse

Förderung für Repair-Cafes in Bayern

Baldige Antragsfrist: 01. Oktober 2025

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein Förderprogramm für nicht-gewerbliche Reparaturinitiativen wie z.B. Repair-Cafes aufgelegt. Es möchte damit den zunehmenden Verbrauch von Rohstoffen und seine Umweltauswirkungen reduzieren. Gebrauchsgüter und Alltagsgegenstände sollen nicht zu Abfall werden, wenn sie noch repariert werden können. Reparaturinitiativen sind dazu eine wichtige Anlaufstelle vor Ort. Ziel des Förderprogramms ist, ein möglichst flächendeckendes Netz wohnortnaher Reparaturinitiativen dauerhaft zu etablieren. Die Förderung soll dazu beitragen, örtliche Reparaturinitiativen in Bayern zu stärken und Neugründungen zu ermöglichen.

Die Initiativen können bis zu 3.000 Euro pro Jahr beantragen. Anträge für das Jahr 2026 können bis spätestens 1. Oktober 2025 beim Bayerischen Umweltministerium (E-Mail: reparatur(at)stmuv.bayern.de) eingereicht werden.

Welche Ausgaben gefördert werden, weitere Informationen sowie Antragsformulare unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/verbraucherinformation/reparaturinitiativen/index.htm

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 

Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse

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