Banner mit Logo und Schriftzug Der Paritätische
Wer wir sind

Die Bezirksverbände des Paritätischen

Der Paritätische in Bayern untergliedert sich in sechs Bezirksverbände. Die Bezirksverbände sind die arbeitsgemeinschaftlichen Zusammenschlüsse der Mitgliedsorganisationen des Paritätischen in den jeweiligen Regierungsbezirken. Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Landesverbandes wird in jedem Bezirksverband eine Bezirksgeschäftsstelle unterhalten. Die Bezirksverbände können ortsnahe Dienstleistungen anbieten und Einrichtungen führen.

In der Geschäftsordnung der Bezirksverbände werden die Regelungen zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben von Bezirksausschüssen und Bezirksgeschäftsstellen präzisiert.

Die Bezirksverbände

  • beraten und informieren die Mitgliedsorganisationen und vertreten ihre Interessen
  • binden die Mitgliedsorganisationen in die Meinungsbildung ein
  • unterstützen die Aktivierung Bürgerschaftlichen Engagements
  • unterstützen die Mitglieder dabei, ihre Angebote auszubauen, zu sichern oder umzustrukturieren
  • gewinnen und qualifizieren Mitgliedsorganisationen für die bezirkliche Gremienarbeit
  • bieten ortsnahe Dienstleistungen an und führen regionale Einrichtungen

Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Bezirksausschüsse und der hauptamtlich Beschäftigten in den Geschäftsstellen der Bezirksverbände soll die Einbindung von Mitgliedsorganisationen in bezirkspolitische und verbandliche Meinungsbildungsprozesse fördern und die Mitgliedsorganisationen durch regionale Interessenvertretung, Informationen und Beratung unterstützen.

Das Leitbild und die Grundsätze des Paritätischen bilden die Grundlage des gemeinsamen Handelns und der paritätischen Beziehungskultur.


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Imagebroschüre

Imagebroschüre Paritätischer in Oberfranken

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Leitbild

Leitbild Paritätischer in Bayern

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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung der Bezirksverbände

Die Bezirksverbände des Paritätischen

Die Bezirks-Verbände des Paritätischen

Unsere Mitglieds-Organisationen sind uns wichtig.
Wir helfen Ihnen.

Was ist ein Bezirks-Verband?

In Bayern gibt es 7 Bezirke.
Jeder Bezirk ist ein bestimmtes Gebiet in Bayern.
Die Gegend rund um Bayreuth gehört zum Beispiel zum Bezirk Oberfranken.

Die Vereine und Gruppen aus einem Bezirk sind zusammen in einer Arbeits-Gruppe.
Diese Arbeits-Gruppe heißt: Bezirks-Verband.
In einem Bezirks-Verband arbeiten also alle Gruppen und Vereine aus dem gleichen Bezirk zusammen.
Alle sind Mitglieder im Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Der Paritätische in Bayern hat 6 Bezirks-Verbände.
Die Bezirks-Verbände heißen:

  • Mittelfranken
  • Niederbayern und Oberpfalz
  • Oberbayern
  • Unterfranken
  • Schwaben
  • Oberfranken

 
Was macht ein Bezirks-Verband?

  • Ein Bezirks-Verband sagt der Öffentlichkeit:
    Das ist unseren Gruppen und Vereinen wichtig.
  • Der Bezirks-Verband berät und informiert die Mitglieder.
    Zum Beispiel über die Rechte von Gruppen und Vereinen.
    Und auch über ihre Pflichten.
  • Der Bezirks-Verband setzt sich in der Politik für die Gruppen und Vereine ein.
    Die Mitglieds-Organisationen sollen mitreden.
    Und sie sollen auch mit-bestimmen.
  • Die Gruppen und Vereine brauchen oft ehren-amtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
    Der Bezirks-Verband hilft bei der Suche.
  • Der Bezirks-Verband hilft Gruppen und Vereinen bei Entscheidungen.
    Es gibt oft Fragen.
    Zum Beispiel: Was wollen wir anderen Menschen anbieten?
    Der Bezirks-Verband kennt sich gut aus und hilft.
  • Der Bezirks-Verband fragt andere Gruppen und Vereine ob sie auch beim Paritätischen Wohlfahrtsverband mitarbeiten wollen.
  • Der Bezirks-Verband hat Einrichtungen und Angebote in Ihrer Nähe.

Vielleicht haben Sie Fragen?

In jedem Bezirks-Verband gibt es eine Geschäfts-Stelle.
In der Geschäfts-Stelle kann man Fragen stellen.
Sie haben dort Ansprech-Partner und Ansprech-Partnerinnen.
In den Geschäfts-Stellen arbeiten haupt-amtliche Mitarbeiter.
Sie bekommen dafür Geld.

Auch hier bekommen Sie Hilfe:
In den Bezirks-Ausschüssen arbeiten die Menschen ehrenamtlich.
Der Bezirks-Ausschuss vertritt die Interessen von den Bürgerinnen und Bürgern.
Sie machen das freiwillig.
Sie bekommen dafür kein Geld.

Alle müssen sich an Regeln halten.
Die Regeln kann man in der Geschäfts-Ordnung nachlesen.


Wer hat die Seiten in Leichter Sprache gemacht?
Büro für Leichte Sprache
Regens Wagner Offene Hilfen im Landkreis Lichtenfels
Übersetzerin: K. Fugmann
PrüferInnen: I. Gleißner, D. Beetz, M. Götze, A. Schmidt

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