Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Circa 60 Organisationen sind Mitglied in Oberfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
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95447 Bayreuth
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Dem Pflegewesen geht es nicht gut. Eine Priorisierung der Probleme ist schwierig, aber es dürfte unbenommen sein, dass es in dieser Legislatur endlich gelingen muss, die Finanzierungsprobleme nachhaltig zu lösen, um insgesamt Verbesserungen anzuschieben. Folgerichtig beschäftigt sich in der Bund-Länder-AG eine der zwei Facharbeitsgruppen, mit dem Thema „Finanzen“. Die AG hat sich laut den ursprünglichen Arbeitsaufträgen unter anderem mit Anreizen für eine eigenverantwortliche Vorsorge, der Einführung von Nachhaltigkeitsfaktoren wie einer Karenzzeit, der Verortung der im Koalitionsvertrag als versicherungsfremd bezeichneten Leistungen (wie den Rentenversicherungsbeiträgen für pflegende Angehörige), mit der Ausbildungsumlage sowie der Begrenzung der Eigenanteile befasst oder noch zu befassen.
Da eine Pflege-Vollversicherung (in Kombination mit einer Bürgerversicherung oder solidarischen Pflegeversicherung, in die alle einzahlen) nicht explizit geprüft und weiterhin im so genannten “Teilleistungsmodell” mit Hilfe zur Pflege als Restkostenversicherer gedacht werden soll, zeichnet sich weiterhin eine Fokussierung auf private Zusatzversicherungsmodelle ab.
Der Zwischenbericht zeigt aber, dass auch Erörterungen zum Sockel-Spitze-Tausch (zunächst vollstationär) geführt wurden. Auch das Beschluss-Papier weist aus, dass u.a. der Sockel-Spitze-Tausch als eine Option weiter geprüft werden soll (mit Gegenfinanzierung über die Mittel des Zuschlages nach § 43c SGB XI). Allerdings wird im Bericht auf S. 4 hervorgehoben, dass eine weitere Befassung lediglich von „einem Teil der Mitglieder der Fach-AG“ angeregt wurde. Dies kommt einer vorweggenommenen Beendigung gleich. So erhärtet sich der Eindruck, dass hauptsächlich zusätzliche kapitaldeckende Elemente in Frage kommen, um steigenden Eigenanteilen etwas entgegenzusetzen. Natürlich kann dies auch kurzfristig gelingen, indem etwa die Finanzierung der Behandlungspflege in Pflegeheimen aus dem SGB V und die Finanzierung von Ausbildungskosten aus Steuermitteln erfolgt oder auch durch Förderung von Investitionskosten. Dies wären aber Einmaleffekte. Geprüft werden soll lt. ursprünglichem Auftrag, ob es sich um eine freiwillige Zusatzversicherung oder um ein verpflichtendes Element handeln soll – entweder eine private verpflichtend abzuschließende Versicherung oder staatlich organisiert in Form individueller Kapitalstöcke und ggf. mit optionaler paritätischer Finanzierungsbeteiligung. Lt. Zwischenbericht scheint es eine Vorfestlegung auf eine „obligatorische“ Zusatzversicherung zu geben. Letztlich – und dies ist der entscheidende Punkt – sind die „Vollversicherungsvarianten“ wie Sockel-Spitze-Tausch, echte Vollversicherung usw. in beiden Sektoren (ambulant und stationär) nur mit einem grundsätzlichen Systemwechsel realisierbar. Dafür muss die Einnahmebasis der sozialen Pflegeversicherung verbreitert werden, etwa durch die Verbeitragung aller Einkommensarten und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze sowie der Zusammenlegung beider Versicherungszweige, mindestens aber einem Finanzausgleich zwischen der privaten und der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ist dies nicht der Fall, kommen auch diese Optionen aufgrund des Finanzbedarfs nicht in Betracht.
Da all dies keine Rolle in der Bund-Länder-AG spielt, ist es angesichts der Möglichkeiten zu wenig. Auch die Meinung der Bevölkerung wird außer Acht gelassen. Als Paritätischer haben wir zusammen mit dem Bündnis für eine solidarische Pflege-Vollversicherung im Oktober 2025 eine repräsentative Forsa-Umfrage in Auftrag gegeben. Sie hat ergeben, dass eine deutliche Mehrheit von 65 Prozent der Bevölkerung für den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer Vollversicherung ist, die alle Pflegekosten übernimmt. Dagegen spricht sich lediglich eine kleine Minderheit von 18 Prozent für eine verpflichtende private Zusatzversicherung aus.
Das Bündnis für eine solidarische Pflege-Vollversicherung hat vor einem Jahr ein Gutachten zu den Beitragssatzeffekten einer Pflege-Bürgervollversicherung erstellen lassen und gezeigt, wie sich die Beitragssatzentwicklung und die Finanzen der Pflegeversicherung bei steigenden Ausgaben stabil halten lassen – ohne Leistungskürzungen und ohne Abkehr vom bewährten Umlagesystem. Dies stellt den dringend benötigten Systemwechsel dar. Privatversicherte und weitere Einkommensarten würden in die Sozialversicherung einbezogen und die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden. Wie die Berechnungen von Prof. Dr. Heinz Rothgang in dem Gutachten zeigen, sind die durch die Bürgerversicherung generierten Mehreinnahmen auch langfristig (bis 2060) ausreichend, um die Vollversicherung (vollständige Übernahme der pflegebedingten Kosten in der stationären Pflege und eine bedarfsgerechte Leistungserhöhung im ambulanten Bereich) zu finanzieren. Für die Pflegeversicherung führen die Bürgerversicherungselemente zu einer Beendigung der strukturellen Einnahmeschwäche und stabilisieren die Finanzierung dieses Systems daher auch nachhaltig.
Die vom Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) vorgelegte Expertise zur geforderten Pflege-Zusatzversicherung, die auch als Stellungnahem an die Bund-Länder-AG adressiert wurde, enthält aus unserer Sicht dagegen keine tragfähige Lösung. Die bisher berechneten Modelle des PKV Experten-Rates „Pflegefinanzen“ zur „Pflege-Plus-Versicherung“ als Vorschlag für eine sog. generationengerechte, paritätische Pflegekostenversicherung zeigen, dass es sich dabei um ein im Vergleich zur Pflege-Bürgervollversicherung teureres Modell handelt, welches dabei lediglich bis zu 90 Prozent der pflegebedingten Eigenanteile abdeckt. D.h. die Personengruppe, die es heute am ehesten bräuchte, würde lediglich 40 Prozent erhalten. Gravierend ist auch, dass darin alle Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit unberücksichtigt bleiben bzw. darüber hinaus eine „optionale, freiwillige Summenversicherung“ empfohlen wird.
Folgende Argumente machen deutlich, dass es im Rahmen einer großen Reform der Pflegefinanzierung nicht zur Etablierung einer verpflichtenden privaten Pflegezusatzversicherung kommen sollte:
Dies sind nur einige Argumente und sie machen deutlich: Die Umsetzung einer solidarischen Pflegevollversicherung ist keine Utopie, sondern eine logische Möglichkeit, die fundiert berechnet ist und für die es eine Vielzahl an Argumenten und Instrumenten zur Umsetzung gibt. Nach Lektüre der einzelnen Argumente stellt sich dem Leser ggf. ebenfalls die Frage, wie es sein kann, dass es diese Option nicht expressis verbis in den Katalog der zu prüfenden Themen in der Bund-Länder-AG geschafft hat? Eine verpflichtende private Pflege-Zusatzversicherung ist aus den genannten Gründen keine Option und angesichts der Ziele, die sie verfolgt, obsolet, denn wir haben bereits eine soziale Säule, die das Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit auffangen soll. Dies muss endlich erkannt werden. Für eine schnelle Lösung zur Verbreiterung der Einnahmebasis und für einen solidarischen Ausgleich bieten sich auch einzelne Instrumente an: Als erster Schritt kann ein umfassender Finanzausgleich auf der Einnahme- und der Ausgabenseite beider Versicherungszweige bis hin zu einem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich etabliert werden. Im Weiteren müsste die Verbeitragung sämtlicher Einkommensarten und eine weitere Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze umgesetzt werden. Es gibt also bessere Möglichkeiten. Wer keine verpflichtende private Zusatzversicherung in der Pflege will, muss jetzt laut werden.
Auf der untenstehenden Webseite des Paritätischen Gesamtverbands finden Sie nähere Erläuterungen sowie Verweise auf weitere Berichte und Fachmeldungen.

Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
