Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Circa 60 Organisationen sind Mitglied in Oberfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberfranken
Leibnizstraße 6
95447 Bayreuth
Tel.: 0921 | 9900873 - 30
Fax: 0921 | 9900873 - 43
oberfranken(at)paritaet-bayern.de
Seit dem 17. Dezember 2023 ist die Errichtung einer internen Meldestelle für Einrichtungen mit in der Regel 50 oder mehr Beschäftigten verpflichtend.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt seit dem 2. Juli 2023 auch für kleinere und mittlere Organisationen. Dies betrifft auch gemeinnützige Einrichtungen. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Whistleblower und Hinweisgeber*innen im beruflichen Umfeld vor Repressalien und Sanktionen schützen.
Hierüber hatten wir Sie mit Fachinformationen in 2023 umfassend informiert.
Die vorliegende Handreichung der Rechtsanwaltskanzlei Leu erklärt anschaulich, was das Gesetz konkret in der Praxis bedeutet
und wie das Hinweisgeberschutzgesetz in einer gemeinnützigen Einrichtung umgesetzt werden kann.
Die Handreichung können Sie als PDF-Datei untenstehend herunterladen.
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.