Fachinformation
20.05.2026 Fachbereich Ältere Menschen, Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Ältere Menschen, Gesundheit, Inklusion, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, Menschen mit Behinderungen, Pflege

Pressemitteilung des bvkm: Kostenfalle Inkontinenzversorgung – Neuer Ratgeber gibt Tipps für Betroffene

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat einen neuen Rechtsratgeber mit dem Titel „Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen“ veröffentlicht. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, was Menschen mit Behinderung, die an Harn- oder Stuhlinkontinenz leiden, beachten müssen, damit ihre Versorgung nicht zur Kostenfalle wird.

Menschen mit Inkontinenz zahlen häufig sehr viel Geld für angeblich „höherwertige” Inkontinenzartikel. Das muss nicht sein. Denn es gibt einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Inkontinenzhilfen in der erforderlichen Qualität und Menge. Eine solche Versorgung ist kein Luxus, sondern das gute Recht der Betroffenen. Der neue bvkm-Rechtsratgeber erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inkontinenzversorgung und gibt hilfreiche Tipps für Betroffene.

Ausführlich dargestellt wird außerdem die bisherige Rechtsprechung zum Thema. Mehrere Sozialgerichte haben inzwischen entschieden, dass Betroffene anderweitig zu versorgen sind, wenn die von den Vertragspartnern ihrer Krankenkasse gelieferten Inkontinenzartikel von minderwertiger Qualität sind.

Die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen gestaltet sich häufig schwierig. Krankenkassen und Leistungserbringer schieben sich hierfür gegenseitig die Verantwortung zu. Leidtragende sind die Betroffenen, die häufig jeden Monat hohe „wirtschaftliche Aufzahlungen” für ihre Inkontinenzversorgung leisten. Mit seinem kostenlosen „Musterantrag auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen“ unterstützt der bvkm deshalb betroffene Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei der Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs.

Die vollständige Pressemitteilung sowie der Ratgeber mit dem Titel „Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen“ können untensehend als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)

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Verantwortlich:
Klaus Lerch, Referent Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Bettina Wagner, Referentin Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Fachbereiche

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