Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Circa 60 Organisationen sind Mitglied in Oberfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberfranken
Leibnizstraße 6
95447 Bayreuth
Tel.: 0921 | 9900873 - 30
Fax: 0921 | 9900873 - 43
oberfranken(at)paritaet-bayern.de

Menschen mit Inkontinenz zahlen häufig sehr viel Geld für angeblich „höherwertige” Inkontinenzartikel. Das muss nicht sein. Denn es gibt einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit Inkontinenzhilfen in der erforderlichen Qualität und Menge. Eine solche Versorgung ist kein Luxus, sondern das gute Recht der Betroffenen. Der neue bvkm-Rechtsratgeber erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Inkontinenzversorgung und gibt hilfreiche Tipps für Betroffene.
Ausführlich dargestellt wird außerdem die bisherige Rechtsprechung zum Thema. Mehrere Sozialgerichte haben inzwischen entschieden, dass Betroffene anderweitig zu versorgen sind, wenn die von den Vertragspartnern ihrer Krankenkasse gelieferten Inkontinenzartikel von minderwertiger Qualität sind.
Die Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen gestaltet sich häufig schwierig. Krankenkassen und Leistungserbringer schieben sich hierfür gegenseitig die Verantwortung zu. Leidtragende sind die Betroffenen, die häufig jeden Monat hohe „wirtschaftliche Aufzahlungen” für ihre Inkontinenzversorgung leisten. Mit seinem kostenlosen „Musterantrag auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen“ unterstützt der bvkm deshalb betroffene Menschen mit Behinderung und ihre Familien bei der Durchsetzung ihres Rechtsanspruchs.
Die vollständige Pressemitteilung sowie der Ratgeber mit dem Titel „Der Rechtsanspruch auf aufzahlungsfreie Inkontinenzhilfen“ können untensehend als PDF-Dateien heruntergeladen werden.
Quelle: Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm)

Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
