Projekt Selbstbestimmung im Bundesteilhabegesetz (BTHG) / ICF

Projekt Selbstbestimmung im Bundesteilhabegesetz (BTHG)/ICF

Angebot

  • Informationsveranstaltungen zum Bundesteilhabegesetz und zum ICF
  • Workshops und Informationsveranstaltungen zum Thema Selbstbestimmung und Selbstbewusstsein
  • Informationsveranstaltungen zu dem aktuellen Stand und dem Instrument der neuen Bedarfsermittlung im Bundesteilhabegesetz

Zielgruppe

Das Projekt richtet sich an Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen jeden Alters sowie deren Angehörige in Oberfranken, insbesondere an Menschen mit einer körperlichen Behinderung, einer Sinnesbehinderung, einer psychischen oder chronischen Erkrankung und Menschen mit Mehrfachbehinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen des BTHG haben.

Aufgabenbereich

Das neue BTHG dient der Umsetzung der seit 2009 gültigen UN-Behindertenrechtskonvention und stellt einen kompletten Systemwechsel in der Eingliederungshilfe dar. Um in diesem neuen System aktiv zu sein und die Möglichkeiten nutzen zu können, gilt es die betroffenen Menschen selbst zu befähigen als eigenverantwortliche, selbstbestimmte Akteure an dem Prozess teilzuhaben und ihnen hierzu die Neuerungen des Systems und der Abläufe darzustellen. Nur über das Wissen um die neuen Verfahren und Instrumente sowie deren Anwendung kann es eine reelle Chance zur selbstbestimmten Teilhabe geben. Die Projektverantwortlichen möchten den Grundgedanken der gesteigerten Selbstbestimmung, der Selbstwirksamkeit und der verbesserten Teilhabe des BTHG über die verschiedenen Angebote stärken und die Inklusion nachhaltig fördern.

Kontakt

Claudia Friedel

Verwandte Themen


Teilhabe und Angebot

Haben Sie Fragen zu Teilhabe?

Wir helfen Ihnen gerne.

In unserer Fach-Beratung-Stelle.

Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen.
Das heißt:
Menschen mit Behinderung sollen so leben können,
wie Menschen ohne Behinderungen.
Sie sollen mehr selbst bestimmen können.
Zum Beispiel:

  • Wo sie wohnen möchten.
  • Wo sie arbeiten gehen wollen.

Das steht auch in der UN-Behindertenrechts-Konvention.
UN ist die englische Abkürzung für Vereinte Nationen.
Die UN ist ein Zusammenschluss von sehr vielen Ländern auf der Welt.

Diese Länder machen manchmal Verträge miteinander.
So einen Vertrag nennt man: Konvention.
Man spricht es so aus: Kon-wen-zion.
Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist also ein Vertrag.
In diesem Vertrag stehen die Rechte für Menschen mit Behinderung.

Die Behindertenrechts-Konvention ist die Grundlage für
das Bundes-Teilhabe-Gesetz

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es etwas Neues in einem wichtigen Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Bundes-Teilhabe-Gesetz

Die Abkürzung ist: BTHG.
Im Bundes-Teilhabe-Gesetz geht es darum:
Es soll nur dann über Menschen mit Behinderungen entschieden werden:
wenn sie dabei sind.
Durch das Gesetz ändert sich viel für Menschen mit Behinderung.

Wir beraten Sie auch zu ICF.
ICF ist die englische Abkürzung für:
Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit.
Was ist ICF?
Die ICF ist eine Liste.
In der ICF steht zum Beispiel:

  • welche Förderung jemand braucht.
  • wie viel Hilfe jemand braucht.

Sie ist ein Hilfsmittel.


Wie geht das?
In der ICF steht:

  • Wie jemand ist.
    Zum Beispiel:
    Manchen Menschen fällt es nicht leicht auf andere Menschen zuzugehen.
    Für andere Menschen ist es leichter.
    Das nennt man Persönlichkeit.
  • Wie die Umwelt ist.
    Die Umwelt ist zum Beispiel:
    • Das Zuhause
    • Die Familie
    • Die Arbeit
    • Die Schule
  • Wie ein Körper ist.
  • Wie die Körper-Funktionen sind:
    Wie kann jemand:
    • hören?
    • sehen?
    • sich bewegen?
    und wie ist die Atmung von jemandem?
  • die Teilhabe
    Wie lebt jemand?

Das Ziel von ICF ist:
Jeder Mensch soll gerecht behandelt werden.
Herauszufinden:

  • welche Unterstützung jemand braucht.
  • wie viel Pflege jemand wirklich braucht.
  • wie viel Hilfe jemand im Alltag braucht.

Wer hat die Seiten in Leichter Sprache gemacht?
Büro für Leichte Sprache
Regens Wagner Offene Hilfen im Landkreis Lichtenfels
Übersetzerin: K. Fugmann
PrüferInnen: I. Gleißner, D. Beetz, M. Götze, A. Schmidt

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