Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Circa 60 Organisationen sind Mitglied in Oberfranken. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberfranken
Leibnizstraße 6
95447 Bayreuth
Tel.: 0921 | 9900873 - 30
Fax: 0921 | 9900873 - 43
oberfranken(at)paritaet-bayern.de
Angebot
Zielgruppe
Das Projekt richtet sich an Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Menschen jeden Alters sowie deren Angehörige in Oberfranken, insbesondere an Menschen mit einer körperlichen Behinderung, einer Sinnesbehinderung, einer psychischen oder chronischen Erkrankung und Menschen mit Mehrfachbehinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen des BTHG haben.
Aufgabenbereich
Das neue BTHG dient der Umsetzung der seit 2009 gültigen UN-Behindertenrechtskonvention und stellt einen kompletten Systemwechsel in der Eingliederungshilfe dar. Um in diesem neuen System aktiv zu sein und die Möglichkeiten nutzen zu können, gilt es die betroffenen Menschen selbst zu befähigen als eigenverantwortliche, selbstbestimmte Akteure an dem Prozess teilzuhaben und ihnen hierzu die Neuerungen des Systems und der Abläufe darzustellen. Nur über das Wissen um die neuen Verfahren und Instrumente sowie deren Anwendung kann es eine reelle Chance zur selbstbestimmten Teilhabe geben. Die Projektverantwortlichen möchten den Grundgedanken der gesteigerten Selbstbestimmung, der Selbstwirksamkeit und der verbesserten Teilhabe des BTHG über die verschiedenen Angebote stärken und die Inklusion nachhaltig fördern.
Tel.: 0921 | 9900873 - 45
Fax: 0921 | 9900873 - 43
Wir helfen Ihnen gerne.
In unserer Fach-Beratung-Stelle.
Menschen mit Behinderungen sollen überall mitmachen.
Das heißt:
Menschen mit Behinderung sollen so leben können,
wie Menschen ohne Behinderungen.
Sie sollen mehr selbst bestimmen können.
Zum Beispiel:
Das steht auch in der UN-Behindertenrechts-Konvention.
UN ist die englische Abkürzung für Vereinte Nationen.
Die UN ist ein Zusammenschluss von sehr vielen Ländern auf der Welt.
Diese Länder machen manchmal Verträge miteinander.
So einen Vertrag nennt man: Konvention.
Man spricht es so aus: Kon-wen-zion.
Die UN-Behindertenrechts-Konvention ist also ein Vertrag.
In diesem Vertrag stehen die Rechte für Menschen mit Behinderung.
Die Behindertenrechts-Konvention ist die Grundlage für
das Bundes-Teilhabe-Gesetz
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es etwas Neues in einem wichtigen Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Bundes-Teilhabe-Gesetz
Die Abkürzung ist: BTHG.
Im Bundes-Teilhabe-Gesetz geht es darum:
Es soll nur dann über Menschen mit Behinderungen entschieden werden:
wenn sie dabei sind.
Durch das Gesetz ändert sich viel für Menschen mit Behinderung.
Wir beraten Sie auch zu ICF.
ICF ist die englische Abkürzung für:
Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit.
Was ist ICF?
Die ICF ist eine Liste.
In der ICF steht zum Beispiel:
Sie ist ein Hilfsmittel.
Wie geht das?
In der ICF steht:
Das Ziel von ICF ist:
Jeder Mensch soll gerecht behandelt werden.
Herauszufinden:
Wer hat die Seiten in Leichter Sprache gemacht?
Büro für Leichte Sprache
Regens Wagner Offene Hilfen im Landkreis Lichtenfels
Übersetzerin: K. Fugmann
PrüferInnen: I. Gleißner, D. Beetz, M. Götze, A. Schmidt
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